Berechnungsweise der Vergütung
Wir rechnen nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Kostenübernahme
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für unsere Behandlungen. Manche Tarife erstatten allerdings nur Teilwiese, oder in besonderen Tarifen auch gar nicht. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Krankenversicherte
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathischen Behandlungen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Behandlungsvertrag
Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie nochmals Informationen zur Kostenübernahme und unsere aktuelle Gebührenübersicht. Diese bildet die Grundlage für unseren Behandlungsvertrag und gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf Umfang und Art der Abrechnung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Terminabsage
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, Ihnen bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum vereinbarten Termin bzw. einer Terminabsage später als 24 Stunden vorher eine Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.